Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Laboklin GmbH & Co. KG höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere GeschäftspartnerInnen. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Laboklin GmbH & Co. KG oder unseren Zulieferern entgegen.
Melden Sie
unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht,
bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und Laboklin-Regelungen
bei Laboklin oder in unserer Lieferkette.
Wir werden
Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren,
Ja. Laboklin betreibt ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches, einheitliches Beschwerde- und Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt – soweit dies rechtlich erlaubt ist.
Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb von Laboklin können hier Beschwerden und Hinweise melden.
Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Laboklin Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einer Abteilung, einem Standort oder einem Lieferanten von Laboklin bestehen.
Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
Über security.office@laboklin.com können Sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Beschwerden oder Meldungen abgeben.
Sie können schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen – und müssen nicht Ihren Namen nennen, wenn Sie das nicht wollen.
Ihre Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch die Laboklin GmbH & Co. KG.
Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die entsprechende Behörde des jeweiligen Landes zu wenden.
Sie helfen uns, wenn Ihre Schilderung des Sachverhalts in chronologischer Reihenfolge, möglichst folgende Angaben beinhaltet:
Was ist wo wann passiert? (Labor-, Büro-, Lagerraum, Abteilung, Außenbereich vor Gebäude X etc.; Datum bzw. Zeitraum, Uhrzeit)
Wer sind die betroffenen bzw. geschädigten Personen oder Personenkreise (Name(n), Anzahl, Schwere des Missstandes etc.)
Wer könnte für den Missstand verantwortlich sein?
Gegen welches Recht oder interne Regelung wurde verstoßen? Welche Verbindung zur wirtschaftlichen Tätigkeit von Laboklin besteht?
Gibt es Belege? (Fotos, Videos, Dokumente, mögliche Zeugen, etc.)
Welche Erwartungen bestehen in Bezug auf mögliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen? Was ist das konkrete bzw. erstrebte Ziel der Beschwerde?
Wurde jemand anderes bereits über den Missstand informiert?
Wie soll der weitere Kontakt sein? (Angabe von Kontaktdaten zur weiteren Kommunikation bzw. Äußerung des Wunsches nach Anonymität bzw. größtmöglicher Vertraulichkeit, z.B. keine Weitergabe des Namens der hinweisgebenden bzw. beschwerdeführenden Person im Zuge der Ermittlungen.)
Sie ist die zentrale „Meldestelle“ im Unternehmen, sie erhält sämtliche Beschwerden und Meldungen – egal, wie sie gemeldet wurden. Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind unparteiisch, ausgebildete Spezialisten und unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.
Die Meldestelle wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen mögliche offene Fragen zu klären (sofern Sie die Beschwerde/Meldung nicht anonym abgegeben haben).
Selbstverständlich. Sämtliche Beschwerden/Meldungen werden äußerst vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für Laboklin ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldenden! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.
Sobald Ihre Beschwerde/Meldung bei Laboklin eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie von Laboklin dazu eine Eingangsbestätigung.
Jede Beschwerde/Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde/Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Sobald die Beschwerde/Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle die Beschwerde/Meldung je nach Prüfergebnis selbst weiter bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit ZeugInnen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten. Die Meldestelle hat zudem die Möglichkeit den Vorgang an einen Fachanwalt oder eine zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung und Sachaufklärung weiterzuleiten und ggf. ganz abzugeben.
Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst.
Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.
Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Alle Beteiligten bei der Tatsachenermittlung müssen nach dem Gesetz bestimmte Verhaltensregeln einhalten. Dafür wird bei Laboklin Sorge getragen. Diese sind insbesondere:
Der Meldende ist zu schützen! Weder sein Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Sobald eine tatsachenermittelnde Person bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen für sie schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss sie diesen Interessenkonflikt melden. In diesem Fall wird der Vorgang an eine anderen tatsachenermittelnde Person übertragen.
Wer in gutem Glauben Beschwerden/Meldungen einreicht, wird dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie Laboklin bitte unverzüglich über einen der Meldewege des Unternehmens (vorzugsweise über security.office@laboklin.com, Ihre Führungskraft oder die Arbeitnehmervertretung).
Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach. Begründete Vorwürfe einer Benachteiligung durch Laboklin können sogar als grober Verstoß geahndet werden.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.